Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Gebühren für Internet-PCs

Am 1.1.2007 tritt eine Verordnung in Kraft, die jedes Internet-fähige Gerät zum Rundfunkempfänger macht. So wird jeder Besitzer von Computer und Handy zum Rundfunkgebührenzahler, obwohl er damit nicht beabsichtigt Rundfunk zu empfangen.

Die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) hat eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Als Begründung wird die Ausweitung der Gebührenpflicht auf neuartige Runfunkempfangsgeräte angeführt. Die Rundfunkanstalten würden mit der neuen Verordnung erstmals selber entscheiden, was ein Rundfunkempfänger ist und was nicht.

Tatsache ist, das jede Funktechnik zum Rundfunkempfang geeignet ist. Jede mobile Gerät, das mit einer Funktechnik ausgestattet ist und Audio- und Video-Daten abspielen kann, wäre gebührenpflichtig. Und das auch nur deshalb, weil die Rundfunkanstalten einfach mal so ihre Verbreitungswege ändern. Natürlich finanziell unterstützt durch die Rundfunkgebührenzahlern.

Logo GEZIch muss gestehen, das ist ein totsicheres Geschäftsmodell. Betroffen von der neuen Verordnung sind vor allem Selbständige und Firmen, die mit Computern und Handys arbeiten. Im Prinzip alle. Denn laut Gesetz ist jedes umsatzsteuerpflichtige Unternehmen verpflichtet ihre Umsatzsteuerdaten elektronisch per Elster an das Finanzamt zu übermitteln. Dazu ist natürlich zwingend ein Computer und ein Internet-Anschluss erforderlich.


GEZ stuft UMTS-Handys als mobile Rundfunkempfänger ein

Logo GEZKünftig wird mit TV-tauglichen Handys zu rechnen sein. Diese Geräte werden von der GEZ als mobile Rundfunkempfänger eingestuft. Doch auch bereits aktuelle UMTS-Handys sind von der Gebührenpflicht betroffen, weil damit Rundfunk- und Fernsehinhalte aus dem Internet empfangen werden können.

Privatnutzer müssen eher selten zusätzliche 17,03 Euro Rundfunk- und Fernsehgebühr monatlich bezahlen. Wer bereits einen Fernsehempfänger bei der GEZ gemeldet hat, wird für weitere privat genutzte Geräte – egal ob mobil oder am selben Standort – nicht mehr zusätzlich zur Kasse gebeten.

Doch für gewerblich genutzte UMTS-Handys trifft die Gebührenpflicht zu. Und auch PDAs und andere Geräte, die in irgendeiner Weise Zugang zum Internet haben, trifft die Gebührenpflicht.