GEZ stuft UMTS-Handys als mobile Rundfunkempfänger ein

Logo GEZKünftig wird mit TV-tauglichen Handys zu rechnen sein. Diese Geräte werden von der GEZ als mobile Rundfunkempfänger eingestuft. Doch auch bereits aktuelle UMTS-Handys sind von der Gebührenpflicht betroffen, weil damit Rundfunk- und Fernsehinhalte aus dem Internet empfangen werden können.

Privatnutzer müssen eher selten zusätzliche 17,03 Euro Rundfunk- und Fernsehgebühr monatlich bezahlen. Wer bereits einen Fernsehempfänger bei der GEZ gemeldet hat, wird für weitere privat genutzte Geräte – egal ob mobil oder am selben Standort – nicht mehr zusätzlich zur Kasse gebeten.

Doch für gewerblich genutzte UMTS-Handys trifft die Gebührenpflicht zu. Und auch PDAs und andere Geräte, die in irgendeiner Weise Zugang zum Internet haben, trifft die Gebührenpflicht.