Künftig wird mit TV-tauglichen Handys zu rechnen sein. Diese Geräte werden von der GEZ als mobile Rundfunkempfänger eingestuft. Doch auch bereits aktuelle UMTS-Handys sind von der Gebührenpflicht betroffen, weil damit Rundfunk- und Fernsehinhalte aus dem Internet empfangen werden können.
Privatnutzer müssen eher selten zusätzliche 17,03 Euro Rundfunk- und Fernsehgebühr monatlich bezahlen. Wer bereits einen Fernsehempfänger bei der GEZ gemeldet hat, wird für weitere privat genutzte Geräte egal ob mobil oder am selben Standort nicht mehr zusätzlich zur Kasse gebeten.
Doch für gewerblich genutzte UMTS-Handys trifft die Gebührenpflicht zu. Und auch PDAs und andere Geräte, die in irgendeiner Weise Zugang zum Internet haben, trifft die Gebührenpflicht.
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