Update: 0180-Rufnummern

Seit März gelten neue Regeln für 0180-Rufnummern in denen die Informationspflichten zur Höhe des Verbindungsentgeltes festgelegt sind.

Die Preisangabe muss überall dort erfolgen, wo auf die 0180-Rufnummer hingewiesen wird. Neben dem Festnetzpreis muss auch der Mobilfunkpreis in direkter Nähe zur 0180-Rufnummer angegeben werden. Die Preisobergrenze liegt bei 42 Cent pro Minute oder 60 pro Anruf. Handyanrufe dürfen nur noch zeitbasiert abgerechnet werden (pro Minute).

Grund für die Änderungen durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) und der Bundesnetzagentur (BNETZA) sind anhaltende Beschwerden von Verbrauchern. Dazu zählen hohe Anrufkosten, kostenpflichtige Warteschleifen und Ansätze von Refinanzierungsmaßnahmen über Telefondienste.


Preiserhöhung bei Telefongebühren wegen der Mehrwertsteuer

Die meisten großen TK-Anbieter schlucken die Mehrkosten für den Kunden und senken die Nettopreise um drei Prozent. So ändert sich preislich für den Endkunden nichts. Einer der wenigen Anbieter ist die T-Com, die den erhöhten Mehrwertsteuersatz an seine Kunden weiterberechnet. Das hat auch zur Folge, dass die neuen Preise auf für Kunden gelten, die einen T-DSL-Resale-Anschluss von einem Provider haben.

Die Mehrwertsteuer-Erhöhung hat auch die Telefongebühren der Sonderrufnummern beeinflusst: