Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass E-Mails und Verbindungsdaten von Handys nicht unter dem besonderen Schutz des Fernmeldegeheimnisses fallen. Aus diesem Grund dürfen Ermittler schon bei Verdacht leichter Straftaten die Verbindungsdaten von Handys und auch E-Mails abfragen und den Inhalt der Kommunikation beschlagnahmen.
2 Gedanken zu „Datenschutz von E-Mails und Handy-Daten“
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Wundert mich schon, dass hier niemand was dazu schreibt. Sind wir wirklich schon soweit bearbeitet, dass solche Sachen einfach akzeptiert werden? Vielleicht mit der Faust einmal auf den Stammtisch schlagen, und das wars?
Das ist Recht und Gesetz. Das hat unsere Obrigkeit für uns ausgetüftelt. Und von uns Deutschen wird erwartet, dass wir das akzeptieren. Und wir tun es auch noch. Das ist traurig aber wahr.