Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass E-Mails und Verbindungsdaten von Handys nicht unter dem besonderen Schutz des Fernmeldegeheimnisses fallen. Aus diesem Grund dürfen Ermittler schon bei Verdacht leichter Straftaten die Verbindungsdaten von Handys und auch E-Mails abfragen und den Inhalt der Kommunikation beschlagnahmen.
Schlagwort: E-Mail
Microsoft Windows Mobile 5
Mit Windows Mobile 5 will Microsoft Handys und Smartphones in die bestehenden Outlook- und Exchange-Infrastrukturen einbinden. Verschiedene Tools sollen providerunabhängig Push-E-Mail und Instant Messaging ermöglichen.
Die SMS ist tot
Lange wird es nicht mehr dauern, dann ist die SMS in der heutigen Form tot. Sobald jeder ein datenfähiges Handy mit einem Datentarif hat, dann ist E-Mail-Push als Standard auf allen Handys nicht mehr weit.
Der Vorteil: Wir unterscheiden nicht mehr nach E-Mail oder Kurzmitteilung (SMS). Die getippte indirekte Kommunikation wird dann nur noch über E-Mail abgewickelt. Das ist günstiger. Immer noch werden SMS pro Sendung abgerechnet.
Und der Empfänger kann selber entscheiden, wie er Nachrichten Empfangen will. Auf dem Handy oder einem Computer.