Schnurlose Telefone

Schnurlose Telefone mit den Standards CT1+ und CT2 dürfen ab dem 1.1.2009 nicht mehr genutzt werden. Die von den Standards genutzten Frequenzbereiche wurden zeitlich begrenzt erteilt. Im Rahmen der europäischen Frequenzharmonisierung werden die Frequenzbereiche anderen Funksystemen zugewiesen. Der Frequenzbereich für das System CT1+ (885 bis 887 sowie 930 bis 932 MHz) sind für die Nutzung durch öffentlichen Mobilfunk vorgesehen. Der CT2-Bereich (864,1 bis 868,1 MHz) steht Funkanwendungen mit kleiner Reichweite zur Verfügung.

Wer sein schnurloses Telefon (mit CT1+ und CT2) ab 2009 weiterhin nutzt, der könnte Probleme bekommen. Kommt es zu Funkstörungen durch das schnurlose Telefon, dann kommt der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur zum Einsatz. Wird ein Schnurlostelefon als Verursacher festgestellt, dann wird dem Betreiber der Aufwand der Störungssuche in Rechnung gestellt. Da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wird zusätzlich ein Bußgeld fällig.

Informationen und Hinweise über den Standard oder Frequenzbereich eines schnurlosen Telefons befinden sich in der Benutzungsanleitung des Geräts. Auf manchen Geräten ist der Frequenzbereich angegeben.

Auf der Website der Bundesnetzagentur befinden sich weitere Informationen für Verbraucher.