Öffentliche Petitionen: Abfallwirtschaft: Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Die Umsetzung der EU-Direktive WEEE in Deutsches Recht stellt insbesondere für Unternehmen, die nur kleine Mengen an Elektrogeräten in Verkehr bringen, ein unverhältnismäßig aufwendiges und kostspieliges Verfahren dar. Für kleine Unternehmen und Existenzgründer steht der bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zum Umsatz. Und auf Unternehmen, die sich auf Nischenprodukte spezialisiert haben, wirkt das Elektroschrottgesetz wie eine Verkaufsbeschränkung. Somit wird der freie Warenverkehr in Deutschland behindert.

In einer Öffentlichen Petition wird nun die Überarbeitung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes gefordert, um die bestehenden Verkaufsbeschränkungen abzubauen.

Der Pentent fordert, die Gebührenordnung so zu überarbeiten, dass Inverkehrbringer von Kleinstmengen eine faire und marktgerechte Gebühr für die Registrierung zu entrichten haben. Als vorbildhaftes Beispiel werden die Länder Schweiz (vorgez. Recycling Gebühr (vRG)) und Österreich genannt. Dort ist die eigentliche Registrierung des Herstellers gebührenfrei. Erst für jedes in Verkehr gebrachte Gerät wird eine angemessene Gebühr pro Stück bzw. nach Gewicht berechnet.

Die öffentliche Petition läuft seit 10. November und geht noch bis zum Montag den 8. Januar 2007. Eingesehen kann die Petition bei Deutscher Bundestag – Petitionsausschuss. Unter Angabe seines Namens und der Adresse kann jeder diese Petition mitzeichen. Es gibt auch ein Diskussionsforum, wo man sich genauer informieren kann.

Der eine oder andere wird sich über die sehr merkwürdige URL wundern. Das System „Öffentliche Petition“ des Deutschen Bundestages basiert auf einem System des Schottischen Parlaments und den dort gesammelten Erfahrungen. Im Rahmen eines Modellversuchs werden die Internetseiten „Öffentliche Petition“ vom International Teledemocracy Centre an der Napier-Universität in Edinburgh zur Verfügung gestellt. Es ist alles im grünen Bereich.