Überfallüberwachung
Die Überfallüberwachung erfolgt durch Überfallmelder, die von Personen betätigt werden, die sich in einem Notzustand (Überfall) befinden.
Überfallmelder sind Komponenten, mit den Personen einen stillen Alarm auslösen können, um Hilfe anzufordern. Überfallmelder müssen mehrfach auslösbar sein. Im Alarmzustand müssen Folgemeldungen (erneute Auslösung) möglich sein. Aber Dauerbetätigung, Leitungskurzschluss und Leitungsbruch dürfen nicht zur selbsttätigen Alarmwiederholung führen.
Außerdem dürfen Überfallmelder für betriebsfremde Personen nicht als solche erkennbar sein.
Peripherie der Überfallüberwachung
- Druckknopfmelder
- Fußkontaktschiene
- Geldscheinkontakt
- Bankbedienstetenbedienter Ausgabeautomat
- Kundenbedienter Ausgabeautomat
- Tresorraum
Weitere verwandte Themen:
- Grundlagen der Sicherheitstechnik / Alarmmeldetechnik
- Abkürzungsverzeichnis Sicherheitstechnik
- Grundlagen der Überfallmeldetechnik
- ÜMA - Überfallmeldeanlagen
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