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0180 - Service DiensteSeit März 2010 gelten neue Regeln für 0180-Rufnummern in denen die Informationspflichten zur Höhe des Verbindungsentgeltes festgelegt sind. Davor wurden 0180-Rufnummern als "Shared Cost" bezeichnet. Jetzt sind "Service Dienste" festgelegt, "die bundesweit zu einem einheitlichen Entgelt zu erreichen sind". Grund für die Änderungen durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) und der Bundesnetzagentur (BNETZA) sind anhaltende Beschwerden von Verbrauchern. Dazu zählen hohe Anrufkosten, kostenpflichtige Warteschleifen und Ansätze von Refinanzierungsmaßnahmen über Telefondienste. Tarife
Die Tarife für 0180-Rufnummern sind laut Bundesnetzagentur frei wählbar. Die oben aufgeführten Tarife sind demnach nur Richtwerte, an die sich die Branche weitgehend hält. Das 0180-Rufnummer deutlich teurer sind, als Anrufe zu Festnetznummer ärgert vor allem Telefonierer mit Flatrate. Unter www.0180.info findet sich eine Datenbank hinter welcher 0180-Rufnummer welche Festnetznummer zu erreichen ist. Warum die 0180-Rufnummern zu Missbrauchsversuchen einladenAls die 0180-Rufnummern eingeführt wurden, war Telefonieren deutlich teurer. Insbesondere Ferngespräche kosteten viel. Durch die orts- und entfernungsunabhängigen 0180-Rufnummern und Tarife wurden die Kosten für die Gesprächsverbindung geteilt. So wurde der Telefonkontakt für Kunden attraktiv gemacht. Unternehmen setzten die 0180-Rufnummern hauptsächlich für den Kundenservice ein. Zum Beispiel für Info-Hotlines und Bestellannahmen. Je nach 0180-Rufnummer muss der Anrufer ein unterschiedliches Entgelt bezahlen. Bei der 0180-5 ist der Betrag am größten. Er ist deutlich höher als ein normales Ferngespräch. Unternehmen bevorzugen diese Rufnummer, weil sie über die Verrechnung des Betriebs der Rufnummer und der Gesprächskosten einen so genannten Werbekostenzuschuss (WKZ) erzielen. Dieser wird ihnen vom Service-Provider ausbezahlt. So lässt sich das Service-Angebot refinanzieren und manchmal sogar ein Gewinn machen. Die Anbieter sind durch ein Telekommunikationsgesetz (TGK), welches zur Bekämpfung des Rufnummernmissbrauchs verabschiedet wurde, dazu verpflichtet, den Preis anzusagen, nachdem ein Verbraucher die entsprechende Nummer gewählt hat. Die Vorschrift gilt für die Rufnummern 0900, 0137, 012, 0118 und 0180, für die teilweise auch Ausnahmen definiert sind. Ziel ist es, die Preistransparenz für die Verbraucher zu erhöhen. Das Gesetz regelt darüber hinaus, dass Kunden bei bestimmten Verstößen gegen die Vorschriften nicht zur Zahlung des Entgelts verpflichtet sind. Weitere verwandte Themen:
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