Amateurfunk

Jeder Amateurfunker, der seine Funkgeräte betreiben, ändern oder reparieren will, muss eine Prüfung bei der Bundesnetzagentur (BNETZA) ablegen. Danach muss er für die vorschriftsmäßige Funktion seiner Geräte selber sorgen.

Amateurfunk-Klassen

Klasse A Betrieb auf allen Frequenzbereichen, mit einer maximalen Sendeleistung von 750 W PEP (CEPT-Lizenz).
Klasse E 2 m, 70 cm, 3 cm, zusätzlich 160 m, 80 m, 15 m und 10 m mit jeweils 100 W PEP und 3 cm mit jetzt 5 W PEP

Amateurfunk-Prüfung

Für jede Amateurfunk-Klasse muss eine schriftliche Prüfung abgelegt werden. Sie besteht aus Ankreuzfragen und muss bei der Bundesnetzagentur (BNETZA) abgelegt werden. Die Themen umfassen Betriebstechnik, Elektronik und Gesetzeskunde.
Für die Amateurfunk-Prüfung kann man Kurse belegen, die in den Ortsverbänden des DARC oder in Volkshochschulen angeboten werden.

Technische Daten

Frequenzspektrum 20 verschiedene Bänder von 1815 kHz (160-Meter-Band) bis 250 GHz (1,2 Millimeter-Band)
Sendeleistung je nach Lizenzklasse bis zu 750 Watt
Übertragungstechnik
  • FM, PM, AM
  • SSB, USB, LSB
  • analoge und digitale Betriebsarten

Um eine höhere Reichweite zu erzielen, wird in manchen Amateurfunkbändern...

  • die von Nordpolarlicht oder Meteoriten ionisierte Atmosphäre
  • Regenfronten
  • der Mond als Reflektor
  • Betrieb über Satelliten
genutzt.

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