Grundlagen der Einbruchmeldetechnik

Die Grundlagen der Einbruchmeldetechnik umfassen Prinzipien, Methoden, Konzepte und Techniken, die verwendet werden, um Einbrüche und Einbruchsversuche möglichst frühzeitig erkannt, eventuell alarmiert und weitergemeldet werden.

Im Folgenden sind einige der wichtigsten Grundlagen der Einbruchmeldetechnik aufgeführt:

  • Gefahrenanalyse: Die Gefahrenanalyse umfasst die Identifikation, Bewertung und Priorisierung von potenziellen Bedrohungen und Gefahren.
  • Überwachung und Alarmierung: Die Überwachung von Bereichen und Systemen sowie die Alarmierung bei Gefahren.
  • Zutrittskontrolle: Eine Zutrittskontrolle stellt sicher, dass nur autorisierte Personen Zugang zu einem bestimmten Bereich haben. Dabei kann eine Zutrittskontrolle nicht nur vor unbefugten Personen schützen, sondern auch Personen vor gefährlichen Orten.
  • Videoüberwachung: Die Videoüberwachung dient zur Überwachung von Bereichen und zur Aufzeichnung von Vorfällen.
  • Notfallplanung: Die Notfallplanung umfasst die Definition von Notfallmaßnahmen, die Schulung von Mitarbeitern zur Vorbereitung auf potenzielle Gefahren und Handlungen im Alarmfall.

EMA - Einbruchmeldeanlage

Eine Einbruchmeldeanlage überwacht automatisch Gegenstände auf Diebstahl oder Flächen und Räume auf unbefugtes Eindringen. Gegebenenfalls werden Alarme signalisiert oder an eine externe Stelle gemeldet.

Überwachungsmaßnahmen

Bei der Festlegung der Überwachungsmaßnahmen ist der jeweilige Gefährdungsgrad, bauliche Schwachstellen und besonders gefährdete Einstiegsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind bauliche Änderungen notwendig.

Der Gefährdungsgrad ist abhängig von:

  • Lage (Wohn-/Gewerbegebiet)
  • Nachbarschaft
  • Zugänglichkeit/Überschaubarkeit
  • Art und Bauweise
  • Anwesenheit der Bewohner und Anlieger

Dabei können verschiedene Überwachungsarten zum Einsatz kommen:

Örtliche Alarmierung

In der Einbruchmeldetechnik erfolgt die örtliche Alarmierung mit zwei akustischen und einem optischen Signalgeber. Eine Sichtverbindung darf zwischen den Signalgebern nicht bestehen.

Zwangsläufigkeit

Die Zwangsläufigkeit bezeichnet einen Zustand in der Einbruchmeldetechnik, bei dem eine Einbruchmeldeanlage scharf geschaltet werden kann.
Zum Erreichen der Zwangsläufigkeit müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden. Man unterscheidet zwischen der baulichen und der elektrischen Zwangsläufigkeit. Sind beide Zwangsläufigkeiten gegeben, ist eine Einbruchmeldeanlage scharfschaltebereit. Dieser Zustand wird an der Scharfschalteeinrichtung angezeigt. Meist ist das ein zusätzliches Schloss mit einem eigenen Schlüssel. Es kann aber auch ein Pin-Pad sein.

Bedingungen der baulichen Zwangsläufigkeit

Die bauliche Zwangsläufigkeit betrifft die Beschaffenheit von Gebäude, Räumen und auch deren Aufteilung. Beispiele:

  • Festlegung der Hauptscharfschalteeinrichung
  • Türen dürfen nur außerhalb des Sicherungsbereichs abschließbar sein.

Elektrische Zwangsläufigkeit

Die elektrische Zwangsläufigkeit betrifft den Zustand von Meldern und der Zentrale. Beispiele:

  • Verriegelung von Fenstern und Außentüren
  • Verschlussüberwachung
  • Störungsfreie Zentrale

Scharfschaltung

Einbruchmeldeanlagen verfügen über eine sogenannte Scharfschalteeinrichtung. Es handelt sich dabei um ein Gerät, das über einen automatischen oder mechanischen Schlüsselschalter verfügt. Über diesen lässt sich die Einbruchmeldeanlage in Alarmbereitschaft schalten. Der Zustand der Scharfschaltung lässt sich aber erst nach Erreichen der Zwangsläufigkeit einleiten.

Richtlinien und Vorschriften der Einbruchmeldetechnik

Bei der Projektierung von Einbruchmeldeanlagen sind auf Richtlinien und Vorschriften zu achten. Welche dies sind, richtet sich nach den Anforderungen an die Anlage und den örtlichen Begebenheiten.

Für Geräte, Anlagen und Betrieb einer EMA gelten für Planer, Hersteller/Errichter, und Betreiber/Instandhalter die Vorschriften, Richtlinien und Bestimmungen der folgenden Organisationen:

  • VDE 0100, 0800, 0833
  • VdS (Dachverband aller Sachversicherer)
  • UVV-Kassen (Unfallverhütungsvorschriften)
  • Polizei-Richtlinien
  • Landeskriminalamt
  • BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)

Es kann sein, dass es weitere Vorschriften gibt, die hier nicht berücksichtigt wurden.

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