Grundlagen der Überfallmeldetechnik

Die Grundlagen der Überfallmeldetechnik umfassen Prinzipien, Methoden, Konzepte und Techniken, die verwendet werden, damit Personen schnell und unauffällig Überfälle und Gefahren an eine hilfeleistende Stelle melden können.

Die Überfallmeldetechnik unterscheidet sich in verschiedenen Punkten von den anderen Gefahrenmeldetechniken. Im Folgenden sind einige der wichtigsten Grundlagen der Überfallmeldetechnik aufgeführt:

  • Gefahrenanalyse: Die Gefahrenanalyse umfasst die Identifikation, Bewertung und Priorisierung von potenziellen Bedrohungen und Gefahren.
  • Überfallmelder: Überfallmelder dürfen für betriebsfremde Personen nicht als solche erkennbar sein.
  • Überwachung: Eine Überfallmeldeanlage kann in der Regel einen Überfall nicht automatisch erkennen. Deshalb müssen viele Überfallmelder aktiv von einer Person betätigt werden, um eine Alarmierung auszulösen. Außerdem kann eine Überfallmeldeanlage nicht einfach so abgeschaltet werden. Im Wartungsfall muss sich der Techniker bei der hilfeleistenden Stelle anmelden und wieder abmelden.
  • Alarmierung: Die Alarmierung erfolgt still an eine hilfeleistende Stelle.
  • Videoüberwachung: Die Videoüberwachung dient zur Überwachung von Bereichen und zur Aufzeichnung von Vorfällen.
  • Notfallplanung: Die Notfallplanung umfasst die Definition von Notfallmaßnahmen, die Schulung von Mitarbeitern zur Vorbereitung auf potenzielle Gefahren und Handlungen im Alarmfall.

ÜMA - Überfallmeldeanlage

Eine Überfallmeldeanlage, kurz ÜMA, dient dem direkten Hilferuf von Personen bei einem Überfall.

Peripherie der Überfallüberwachung

Alarmierung

Im Alarmfall darf die Überfallmeldeanlage nur einen stillen Alarm zur Polizei oder einem Wachdienst absetzen. Eine örtliche Alarmierung darf nicht erfolgen, damit betroffene Personen nicht durch eine Kurzschlusshandlung des Täters gefährdet werden.

Richtlinien und Vorschriften der Überfallmeldetechnik

Bei der Projektierung von Überfallmeldeanlagen sind auf Richtlinien und Vorschriften zu achten. Welche dies sind, richtet sich nach den Anforderungen an die Anlage und den örtlichen Begebenheiten.

Für Geräte, Anlagen und Betrieb einer Einbruch- und Überfallmeldeanlage gelten für Planer, Hersteller/Errichter, und Betreiber/Instandhalter die Vorschriften, Richtlinien und Bestimmungen der folgenden Organisationen:

  • VDE 0100, 0800, 0833
  • VdS (Dachverband aller Sachversicherer)
  • UVV-Kassen (Unfallverhütungsvorschriften)
  • Polizei-Richtlinien
  • Landeskriminalamt
  • BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)

Es kann sein, dass es weitere Vorschriften gibt, die hier nicht berücksichtigt wurden.

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