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CE-Kennzeichnung Fahrrad mit Dynamo und Beleuchtung (Elektronik)

verfasst von gast, 24.10.2023, 16:02 Uhr

» Ich frage mich nur in welchen Fällen RICHTLINIE 2014/30/EU, Artikel 2, (2),
» i) und ii) zutrifft. Dient die Prüfung nicht eben genau dazu zu prüfen, ob
» der "elektromagnetische Emissionspegel" .......

Alle Geräte ("das Betriebsmittel";) müssen hinreichend störfest aufgebaut werden.
Auch das ist geregelt weil es keine Welt ohne Emissionen gibt.
Du musst nur nur nachrechnen ob dein Fahrraddynamo den Mindestpegel
(theoretisch) überschreiten könnte.



Gesamter Thread:

CE-Kennzeichnung Fahrrad mit Dynamo und Beleuchtung - D.T.Schneiderlein(R), 24.10.2023, 08:52 (Elektronik)
CE-Kennzeichnung Fahrrad mit Dynamo und Beleuchtung - gast, 24.10.2023, 10:27
CE-Kennzeichnung Fahrrad mit Dynamo und Beleuchtung - D.T.Schneiderlein(R), 24.10.2023, 10:41
CE-Kennzeichnung Fahrrad mit Dynamo und Beleuchtung - Offroad GTI(R), 24.10.2023, 11:10
CE-Kennzeichnung Fahrrad mit Dynamo und Beleuchtung - D.T.Schneiderlein(R), 24.10.2023, 11:35
CE-Kennzeichnung Fahrrad mit Dynamo und Beleuchtung - gast, 24.10.2023, 16:02