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CE-Kennzeichnung Fahrrad mit Dynamo und Beleuchtung (Elektronik)

verfasst von D.T.Schneiderlein(R), 24.10.2023, 11:35 Uhr

Ich frage mich nur in welchen Fällen RICHTLINIE 2014/30/EU, Artikel 2, (2), i) und ii) zutrifft. Dient die Prüfung nicht eben genau dazu zu prüfen, ob der "elektromagnetische Emissionspegel" so hoch ist, dass er andere Geräte stört? Artikel 2, (2), i) und ii) weißen ja darauf hin, dass ich den Emissionspegel auch einschätzen darf, um der Richtlinie Genüge zu tun. Wenn ich also der Meinung bin, dass der Dynamo an meinem Fahrrad keine relevanten elektromagnetischen Emissionen hat - z.B. weil die Frequenz der erzeugten Wechselspannung unter einer bestimmten Frequenz liegt, ist auch keine Prüfung notwendig. Kann man das so sagen?



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CE-Kennzeichnung Fahrrad mit Dynamo und Beleuchtung - D.T.Schneiderlein(R), 24.10.2023, 08:52 (Elektronik)
CE-Kennzeichnung Fahrrad mit Dynamo und Beleuchtung - gast, 24.10.2023, 10:27
CE-Kennzeichnung Fahrrad mit Dynamo und Beleuchtung - D.T.Schneiderlein(R), 24.10.2023, 10:41
CE-Kennzeichnung Fahrrad mit Dynamo und Beleuchtung - Offroad GTI(R), 24.10.2023, 11:10
CE-Kennzeichnung Fahrrad mit Dynamo und Beleuchtung - D.T.Schneiderlein(R), 24.10.2023, 11:35