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CE-Kennzeichnung Fahrrad mit Dynamo und Beleuchtung (Elektronik)

verfasst von D.T.Schneiderlein(R), 24.10.2023, 08:52 Uhr

Bei der Recherche zur CE-Konformitätserklärung für ein Produkt, bei dem durch Muskelkraft Strom erzeugt wird, bin ich auf die Frage gestoßen, warum ein Fahrrad mit Dynamo und Beleuchtungsanlage eigentlich keine CE-Kennzeichnung hat. Das Fahrrad ist de facto keine Maschine im Sinne der Maschinenbaurichtlinie (Maschinenbaurichtlinie: „...mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ...“). Dynamo und Beleuchtung sollten aber doch aber "Elektrogeräte" sein und darum zumindest EMV und ROhS relevant, oder? Warum ist dann aber auf keinem Fahrrad eine CE-Kennzeichnung?



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CE-Kennzeichnung Fahrrad mit Dynamo und Beleuchtung - D.T.Schneiderlein(R), 24.10.2023, 08:52 (Elektronik)