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Funk-Ding; Minispion; Krawattenmikrofon (Elektronik)
» Es war so, dass man da nichts mehr anmelden muss.
» Sind daher die Bühnen-Funkmikros verboten, oder doch frei?
Wenn die Geräte offiziell zugelassen sind, braucht man nix anmelden. (wie beim Auto mit der ABE für Anhängerkupplung, Sportauspuff etc)
Sind sie nicht zugelassen, darfst du sie nicht betreiben und du bekommst aur nirgendwo ne "Anmeldung" dafür. Beim Auto könntest du ne TÜV-Einzelabnahme machen.
Bei so einem Sendedings im Prinzip auch, aber mit CE Prüfung etc willst du das nicht bezahlen wollen.
Und wenn es nach Minispion aussieht, kreigste keine Abnahme.
» Wo ist jetzt der Unterschied zw. einem Bühnen besser Krawattenmikro
» zum einem Mini"Spion"Mikro?
» Das Wort Spion würde es dann machen.
Der Unterschied liegt an der aufgeklebten Zulassungsnummer.
Ein (zugelassenes) Krawattenmicro darfst du verwenden. Allerdings nicht zum Abhören.
Das Abhören - egal womit - ist in einem anderen Gesetz verboten.
» Also wäre ein KrawattenMikro frei verwendbar?
Je nachdem wozu.
Für's abhören (hier allerdings offenes WLAN mit Laptop) ein Link:
http://www.schwarz-surfen.de/urteile/ag-wuppertal-03042007-22-ds-70-js-690606/
Wer's genauer wissen will: bei www.recht.de anmelden (kostenlos)
hws
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