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Die Tachyonen-Lüge! (Schaltungstechnik)
» » Für "Erfinder" solcher Scheinprodukte müsste man eine Mindeststrafe von
» 5
» » Jahren Knast aussetzen. Ich denke, dass dies gute Wirkung zeigen würde.
»
» Das wäre strafrechtlich ausserordentlich bedenklich. Den Betrug begeht da
» immer noch der, der das mit nicht zu erfüllenden Versprechen verkauft. Das
» Strafmaß dafür ist IMHO ausreichend, siehe:
»
» http://de.wikipedia.org/wiki/Betrug
Um darauf vernünftig eingehen zu können fehlt mir das dazu notwendige Rechts-Wissen. Ich denke, das ist eine sehr komplexe Angelegenheit. Die Diskussion auf dieser Schiene würde leicht uferlos werden.
Nur soviel, selbst ein sogenanntes Naturgesetz ist nicht unbedingt vor Veränderungen sicher...
Der Rest möge sich jeder selbst denken...
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Gruss
Thomas
Buch von Patrick Schnabel und mir zum Timer-IC NE555 und LMC555:
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Mein Buch zum Operations- u. Instrumentationsverstärker:
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