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Mietwohnung kein FI-Schalter (Elektronik)
Ich habe vergessen zu Erwähnen das das Badezimmer vor 3-4 Jahren komplett neu gemacht wurde mit Durchlauferhitzer, usw.
So wie ich dann die Vorschrift verstehe hätte dann spästenes das Badezimmer über einen FI gesichert werden müssen oder?
» » "Seit dem 1. Juni 2007 gilt eine VDE-Norm, die bis auf wenige Ausnahmen
»
» Wie von Thomas und Torsten erwähnt: vermutlich ist die Anlage so
» zulässig.
»
» » Ich möchte unbedingt einen FI-Schalter eingebaut haben,
»
» Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Der Vermieter hat keine Plicht,
» da was zu machen oder bezahlen.
»
» » .. durch defekte Kabel z.B. Strom auf den Rahmen von
» » Lichtschalter anlag usw.
»
» Ohne die genaue Fehlerursache zu kennen: da dürfte der korrekte Anschluss
» des Lichtschalters das Problem beheben. Der Rahmen eines Lichtschalters
» hat NIE Spannung anliegen (wenn er richtig installiert ist)
» Da kommt mir ein böser Gedanke: Einen "Lügenstift" (Spannungsprüfer) an
» den Rahmen gehalten und der hat geleuchtet ? - Falsch gemessen bzw falsche
» Schlussfolgerung.
»
» » Die Sache die mir nicht ganz klar ist, ist es jetzt Pflicht soetwas zu
» » haben bzw. wer muss die Kosten übernehmen?
»
» Solange nix an der Anlage verändert wird - isses keine Pflicht.
»
» Will man trotzdem einen FI / RCD, muss man's halt bezahlen (und den
» Vermieter um Zustimmung bitten!!)
»
» Spannung auf dem Rahmen: falls das keine Fehlmessung ist, muss der VM das
» bezahlen (aber NUR das - nicht einen RCD Einbau). - Falls nicht eine
» Kleinreparaturklausel im Mietvertrag steht und der Betrag darunter liegt.
»
» hws
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