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Mietwohnung kein FI-Schalter (Elektronik)

verfasst von hws(R) E-Mail, 59425 Unna, 18.06.2009, 09:28 Uhr

» "Seit dem 1. Juni 2007 gilt eine VDE-Norm, die bis auf wenige Ausnahmen

Wie von Thomas und Torsten erwähnt: vermutlich ist die Anlage so zulässig.

» Ich möchte unbedingt einen FI-Schalter eingebaut haben,

Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Der Vermieter hat keine Plicht, da was zu machen oder bezahlen.

» .. durch defekte Kabel z.B. Strom auf den Rahmen von
» Lichtschalter anlag usw.

Ohne die genaue Fehlerursache zu kennen: da dürfte der korrekte Anschluss des Lichtschalters das Problem beheben. Der Rahmen eines Lichtschalters hat NIE Spannung anliegen (wenn er richtig installiert ist)
Da kommt mir ein böser Gedanke: Einen "Lügenstift" (Spannungsprüfer) an den Rahmen gehalten und der hat geleuchtet ? - Falsch gemessen bzw falsche Schlussfolgerung.

» Die Sache die mir nicht ganz klar ist, ist es jetzt Pflicht soetwas zu
» haben bzw. wer muss die Kosten übernehmen?

Solange nix an der Anlage verändert wird - isses keine Pflicht.

Will man trotzdem einen FI / RCD, muss man's halt bezahlen (und den Vermieter um Zustimmung bitten!!)

Spannung auf dem Rahmen: falls das keine Fehlmessung ist, muss der VM das bezahlen (aber NUR das - nicht einen RCD Einbau). - Falls nicht eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag steht und der Betrag darunter liegt.

hws



Gesamter Thread:

Mietwohnung kein FI-Schalter - Christian B, 17.06.2009, 19:44 (Elektronik)
Mietwohnung kein FI-Schalter - Thomas Z, 17.06.2009, 21:31
Mietwohnung kein FI-Schalter - Torsten(R), 17.06.2009, 21:37
Mietwohnung kein FI-Schalter - hws(R), 18.06.2009, 09:28
Mietwohnung kein FI-Schalter - Christian B, 18.06.2009, 10:58
Mietwohnung kein FI-Schalter - hws(R), 18.06.2009, 11:05
Mietwohnung kein FI-Schalter - x y, 18.06.2009, 13:45