Forum
Mietwohnung kein FI-Schalter (Elektronik)
» "Seit dem 1. Juni 2007 gilt eine VDE-Norm, die bis auf wenige Ausnahmen
Wie von Thomas und Torsten erwähnt: vermutlich ist die Anlage so zulässig.
» Ich möchte unbedingt einen FI-Schalter eingebaut haben,
Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Der Vermieter hat keine Plicht, da was zu machen oder bezahlen.
» .. durch defekte Kabel z.B. Strom auf den Rahmen von
» Lichtschalter anlag usw.
Ohne die genaue Fehlerursache zu kennen: da dürfte der korrekte Anschluss des Lichtschalters das Problem beheben. Der Rahmen eines Lichtschalters hat NIE Spannung anliegen (wenn er richtig installiert ist)
Da kommt mir ein böser Gedanke: Einen "Lügenstift" (Spannungsprüfer) an den Rahmen gehalten und der hat geleuchtet ? - Falsch gemessen bzw falsche Schlussfolgerung.
» Die Sache die mir nicht ganz klar ist, ist es jetzt Pflicht soetwas zu
» haben bzw. wer muss die Kosten übernehmen?
Solange nix an der Anlage verändert wird - isses keine Pflicht.
Will man trotzdem einen FI / RCD, muss man's halt bezahlen (und den Vermieter um Zustimmung bitten!!)
Spannung auf dem Rahmen: falls das keine Fehlmessung ist, muss der VM das bezahlen (aber NUR das - nicht einen RCD Einbau). - Falls nicht eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag steht und der Betrag darunter liegt.
hws
Gesamter Thread:
