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Umrüstpflicht für Uralt-Steckdosen? (Bauelemente)

verfasst von Björn(R) E-Mail, Dortmund, 15.06.2009, 01:23 Uhr

» Hallo
»
» Es kommt gerade NICHT auf derzeit geltende Sicherheitsauflagen an, sondern
» auf den Ursprungszustand. Wenn der einwandfrei ist, und im Vertrag
» vereinbart wurde, gilt nichts anderes. Wenn er nicht einwandfrei ist, muss
» er wieder hergestellt werden. Erst wenn das nicht möglich ist, wäre die
» Erneuerung nach den derzeit geltenden Vorschriften fällig.

Hallo Theo,

der Ursprungszustand liegt ja offensichtlich nicht mehr vor, da Kabel-TV und Zentralheizung nachgerüstet wurden. Im Zuge dessen hätte also bereits eine Anpassung der Anlage erfolgen müssen. Damit widerspricht die Anlage nun sowohl den damaligen (Standortisolierung) als auch den aktuellen Vorschriften (Schutzleiter).

Viele Grüße,
Björn



Gesamter Thread:

Umrüstpflicht für Uralt-Steckdosen? - A-Freak(R), 14.06.2009, 17:50 (Bauelemente)
Umrüstpflicht für Uralt-Steckdosen? - x y, 14.06.2009, 18:15
Umrüstpflicht für Uralt-Steckdosen? - Theo(R), 14.06.2009, 18:35
Umrüstpflicht für Uralt-Steckdosen? - x y, 14.06.2009, 18:48
Umrüstpflicht für Uralt-Steckdosen? - Theo(R), 14.06.2009, 19:29
Umrüstpflicht für Uralt-Steckdosen? - AndyO(R), 14.06.2009, 21:49
Umrüstpflicht für Uralt-Steckdosen? - Theo(R), 14.06.2009, 22:29
Umrüstpflicht für Uralt-Steckdosen? - Björn(R), 15.06.2009, 01:23
Umrüstpflicht für Uralt-Steckdosen? - x y, 15.06.2009, 01:48
Umrüstpflicht für Uralt-Steckdosen? - x y, 15.06.2009, 01:44
Umrüstpflicht für Uralt-Steckdosen? - Theo(R), 15.06.2009, 08:05
Umrüstpflicht für Uralt-Steckdosen? - x y, 15.06.2009, 09:42
Umrüstpflicht für Uralt-Steckdosen? - SabineM, 16.06.2009, 10:26