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Umrüstpflicht für Uralt-Steckdosen? (Bauelemente)
Hallo
Es kommt gerade NICHT auf derzeit geltende Sicherheitsauflagen an, sondern auf den Ursprungszustand. Wenn der einwandfrei ist, und im Vertrag vereinbart wurde, gilt nichts anderes. Wenn er nicht einwandfrei ist, muss er wieder hergestellt werden. Erst wenn das nicht möglich ist, wäre die Erneuerung nach den derzeit geltenden Vorschriften fällig.
Natürlich erfüllt eine solche alte Anlage nicht modernste Sicherheitsanforderungen, aber das ist auch nicht der Sinn des Bestandschutzes.
Geht doch aus dem BGH-Urteil deutlich hervor.
Theo
PS: Nicht dass wir uns falsch verstehen, ich bin auch dafür, dass eine Elektroanlage auf jeden Fall bestmöglichen Personenschutz bieten sollte, und eine moderne Anlage bietet den mehr als eine alte Anlage mit Alu-Drähten und fehlendem Schutzleiter, aber dabei sollte man die geltende Rechtslage nicht aus dem Auge verlieren.
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