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Umrüstpflicht für Uralt-Steckdosen? (Bauelemente)
» Hallo
»
» Sieh dir doch mal dieses BGH-Urteil an:
»
» http://www.jung-rechtsanwalt.de/zivilrecht/mietrecht/liste-mietrecht-a/altbauwohnung-mindeststandard/
»
» Die Erweiterung der Elektroanlage im geschilderten Umfang musste hier nur
» vorgenommen werden, weil der Mietvertrag in diesem Punkt unklar war! Mit
» einer klaren Regelung wäre die Anlage geblieben wie sie ist. Diese klaren
» Regelungen sind in den Haus&Grund Verträgen im Bereich Düsseldorf üblich.
»
» Theo
Wenn die Anlage gegen geltende Sicherheitsauflagen verstößt, und damit meine ich nicht Modernisierungen wie z.B. ein FI, so sind diese Mängel abzustellen. XY scheint hier über normgerechtes Wissen zur verfügen. Wenn dem so ist, hat er den Weg aufgezeigt. Der lässt sich dann ja an geeigneter Stelle mit Bildern klären.
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MfG
AndyO
Bei allen gegebenen Hinweisen sind bei deren Befolgung die einschlägigen VDE- und Sicherheitsvorschriften zu beachten. Jeder ist zum Schutz seiner eigene Gesundheit zur Einhaltung der Vorschriften eigenverantwortlich!
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