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Umrüstpflicht für Uralt-Steckdosen? (Bauelemente)
» Nicht-Umrüstpflicht
»
» Sobald nur der Steckdoseneinsatz gegen einen neuen ausgetauscht wird bzw.
» in einer Wohnung ein neues Steckdosenprogramm zum Einsatz gelangt, gilt
» weiterhin die Norm, die zum Zeitpunkt der Errichtung Gültigkeit hatte.
Nicht für Standortisolierung, insbesondere wenn die Vorraussetzungen dafür nicht mehr bestehen.
» Es kommt auch auf den Mietvertrag an. Wenn darin der Zustand zum Zeitpunkt
» der Errichtung des Hauses vereinbart ist (und das dürfte der Normalfall in
» Mietverträgen sein) wird auch nur dieser Zustand bei der Übergabe
» geschuldet, und der Mieter hat ihn in seiner Mietdauer aufrechtzuerhalten.
» Nicht mehr und nicht weniger.
Ein Trugschluss, zumindest bei privatem Wohnraum. Die Vertragsfreiheit ist da deutlich eingeschränkt, und das ist auch gut so.
» Nicht vergessen: Dafür zahlt der Mieter ja auch nur die kleine Miete die
» diesem einfachen Zustand angemessen ist. Wenn erneuert/modernisiert wird,
» muss er auch mehr Miete zahlen. Das übersehen Mieter sehr gerne.
Es handelt sich dabei weder um eine Renovierung noch eine Modernisierung. Anders läge der Fall, wenn dabei die Zahl der Stromkreise und Steckdosen auf heutigen Stand erweitert wird.
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