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Wenn du... (Elektronik)

verfasst von HubaBubi, 29.05.2009, 21:49 Uhr

» zum Beispiel Nachts angegrifen werden betätigt man diesen Knopf und der Angreifer bekommt kurzzeitig einen Stromschlag der ihn bewusstlos werden lässt


Körperverletzung ist und bleibt eine Straftat, da hast immer den Ärger Dich zu rechtfertigen.

Aber kurz zum Ansinnen des TE, wenn man unbedingt so etwas machen will dann tut man es und redet nicht darüber. Der Schreckeffekt könnte aber schnell um sich greifen wenn er erschrocken beim Arbeitsamt feststellt das grade keiner gebraucht wird ...

Gestern wurde, nur deshalb melde ich mich hier kurz, im übrigem von unserer Politelite ein neues Gesetz verzapft welches schon die Vorbereitung der Planung, also einer noch garnicht im Gange befindlichen !, Straftat unter Strafe stellt.

Interessanterweisse stiess ich beim goog... vor ein paar Tagen auf folgendes,






Beim filtern von Bildern bleibt es sicher nicht.



Gesamter Thread:

Will einen Kollegen mit Strom erschrecken - Benni, 29.05.2009, 16:55 (Elektronik)
dieses Posting.... - Thomas Z, 29.05.2009, 17:24
dieses Posting.... - Theo(R), 29.05.2009, 17:32
dieses Posting.... - Benni, 29.05.2009, 17:36
Wenn du... - Theo(R), 29.05.2009, 17:42
Wenn du... - Benni, 29.05.2009, 17:52
Wenn du... - murdoc, 29.05.2009, 20:05
Wenn du... - HubaBubi, 29.05.2009, 21:49
Streiche spielen = schellen - schaerer(R), 31.05.2009, 18:51