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Urheberrecht/ Patentrecht einer erstellten Platine ? (Elektronik)

verfasst von hws(R) E-Mail, 59425 Unna, 04.05.2009, 19:41 Uhr

» Im übrigen soll sich das Patent nicht auf das das Gerät beziehen, sondern
» auf das Verfahren für das es eventuell eingesetzt werden soll.
Dann musst du dir das Verfahren patentieren lassen. Das kannst du VOR Fertigstellung jeden Prototyps.
Eine Platine oder eine Schaltung kann man üblicherweise nicht patentieren lassen oder Gebrauchsmuster drauf anmelden. Leiterbahnen rund statt eckig -> nicht mehr von den Schutzrechten erfasst. Schaltung mit BC337 statt BC107 -> Schaltung nicht mehr von den Schutzrechten erfasst.

Gibt es das Verfahren schon? Patentrecherche kann man bei depatis.de selbst machen.
Wenn nicht, hast du schonmal ein Patent angemeldet bzw weisst wie das geht und welche formalen Fallstricke da lauern? Anspruch 1 (das was du patentieren willst) darf z.B. nur aus einem Satz bestehen. Lies mal eine Patent durch.
Und neu muss das Verfahren sein und eine bestimmte Erfindungshöhe haben.
Zumindest anfangs brauchst du für sowas einen Patentanwalt, und der kostet.

hws



Gesamter Thread:

Urheberrecht/ Patentrecht einer erstellten Platine ? - nonameprojekt, 03.05.2009, 21:49 (Elektronik)
Urheberrecht/ Patentrecht einer erstellten Platine ? - Theo(R), 04.05.2009, 08:26
Urheberrecht/ Patentrecht einer erstellten Platine ? - nonameprojekt, 04.05.2009, 13:08
Urheberrecht/ Patentrecht einer erstellten Platine ? - Elektronix(R), 04.05.2009, 15:22
Urheberrecht/ Patentrecht einer erstellten Platine ? - nonameprojekt, 04.05.2009, 16:36
Urheberrecht/ Patentrecht einer erstellten Platine ? - hws(R), 04.05.2009, 19:41