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Urheberrecht/ Patentrecht einer erstellten Platine ? (Elektronik)
Bei den Angaben, die Du machst, ist eine verbindliche Aussage nicht möglich. Übrigens ist auch das Urheberrecht hier nicht so wichtig wie die Verwertungsrechte.
Du bist bei einem wichtigen Punkt ungenau. Wenn Du ein fertiges Layout für die Fertigung in Auftrag gibst, darf der Hersteller der Platine das Layout nicht einfach weiter verwerten. Wenn der Auftrag die Entwicklung des Layouts umfaßt, ist es Vertragssache oder Auslegungssache wer welche Rechte hat. Deshalb ist es üblich bei der Vergabe des Entwicklungsauftrags genau festzulegen wer welche Rechte erhält. Der Umfang der Rechte für den Auftraggeber hat gewöhnlich auch einen Einfluß auf die Preisgestaltung. Wenn es dabei um größere Beträge geht, ist es wahrscheinlich auch kein Fehler beim Vertragsschluß einen Anwalt zu fragen, der sich damit auskennt. Falls der Vertrag schon geschlossen ist, könnte es sein, dass er Bestandteile enthält, die Dir nicht gefallen. Auch hier wird Dir nur ein Anwalt weiterhelfen können.
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