Forum
Schaltschrank im Eigenbau - Vorschriften (Elektronik)
Wer haftet nun?
Da ich kein ausgebildeter Elektriker bin, war ich genaugenommen nicht qualifiziert für die Arbeit.
Hallo Johannes!
Wie von den anderen auch schon teilweise beantwortet, sollte ein Verkabelungsfehler ausgeschlossen sein, Du erdest ja, wie Du selbst erwähntest (Vorsicherung(en)? -> Selektivität?),usw..
Dann halte ich es für genauso selbstverständlich das ein (oder mehrere, je nach Umfang und Dimension der Anlage) FI, mit der entsprechend feinen Auslösecharakteristik verbaut wird, wenn denn möglich.
Oder zumindest die Verwendung eines solchen, in der Zuleitung des S-Schrankes bei der Installation bzw. Aufbau von diesem, ausdrücklich vorzuschreiben, solltet Ihr selbst diese nicht ausführen, auch wenn das vielleicht als selbstverständlich und vorausgestzt angesehen wird.
(Selbst in den meisten Baustromverteilern ist ja aus Sicherheitsgründen so n Ding. Ich hab noch nicht ganz so viele gesehen, aber zumindest noch keinen, wo kein FI drin war.)
Von daher wäre aus dieser Sicht dann auch eigentlich nichts zu befürchten, da Fachkräfte es auch wissen sollten, das bei einem FI desöfteren, (denke wöchentlich war `s glaub ich) mit der Testtaste die Funktion zu überprüfen ist. Das wird zumindest empfohlen, ob das Pflicht ist, weiß ich jetzt so garnicht, und ob das immer gemacht wird steht auf nem anderem Blatt.
Zum 2ten sagtest Du das euer Meister `nen Blick auf die fertiggestellte E-Anlage wirft.
Wirft er nur nen Blick drauf, oder nimmt er diese ab, und bestätigt damit die einwandfreie Funktion, und Einhaltung der einschlägigen Vorschriften?
Da Du ja wenn ich `s richtig verstanden habe, was die Praxis betrifft, nur ein kurzes Praktikum absolviert haben dürftest, aus meiner Sicht zumindest, dann auf dem Stand eines Lehrlings ohne praktische Abschlußprüfung bist. Oder mußtest Du eine ablegen?
Ob das so ist, auch rechtlich gesehen, müsstest Du selbst eigentlich besser wissen als jeder andere hier. Den Ausbildungsstand dafür hast Du ja.
In meiner aktiven Zeit war es rechtlich zumindest so, das immer der für die Funktion und Sicherheit der elektrischen Einrichtung verantwortlich ist, der zuletzt an dieser gearbeitet hat. Wobei das die gesamte elektrische Einrichtung betrifft, auch wenn später (z.B. die Anlage, oder der Schaltschrank schon länger in Betrieb ist) nur ne Kleinigkeit geändert, ausgetauscht, oder repariert wird.
Der Gesetzgeber sieht ja vor, das nur ausgebildete Fachkräfte, (im allgemeinen Strom- und Spannungslos, usw. ...) an elektrischen Geräten, Einrichtungen, Anlagen etc., (mit Ausnahme Lehrlinge die sich in der Ausbildung befinden, überprüft durch Ausbilder) arbeiten ausführen dürfen, die gefährliche Spannungen und Ströme führen, entwickeln können, oder könnten.
Deshalb setzt er auch als selbstverständlich voraus, das die weiterhin sichere Funktion der gesamten el. Einrichtung oder Anlage, (selbst nur bei kleinen Eingriffen oder Änderungen), von der Fachkraft überprüft wurde, (also messen, kontrollieren, messen,...). Sonst würde es sich demzufolge auch nicht um einen solchen handeln.
Ich glaube dass das wohl immer noch so ist, bin ich mir ziemlich sicher, weiß ich aber nicht 100% ig
.
Mach Dich halt an richtiger Stelle noch mal genau schlau (sonst eventuell, falls in den vorher gesetzten Links, der anderen Antworten, vielleicht nicht das richtige zu finden war, googeln, IHK, Handwerkskammer etc. -> Ausbildung, Sicherheit, VDE Vorschriften 0100 usw.), und mach das beste draus.
Falls euer Meister den Schaltschrank überprüft, (dafür eventuell auch schriftlich gerade steht), und kein anderer später nochmal daran rumfummelt, ist rein theoretisch zumindest, er dann für die Arbeitsaus- und -durchführung verantwortlich.
Da für ist er Meister, und er war dann auch der letzte, der Hand, (zwecks Überprüfung), daran angelegt, also dran gearbeitet hat.
Falls er nicht überprüft, oder nicht für seine Überprüfung gerade steht, (Dann würde ich mich allerdings wirklich fragen, wie vorher schon mal angedeutet: "Was ist das da für n Laden bei euch?"), wirst Du für Deine Arbeit selbst verantwortlich sein, vorausgesetzt es arbeitet keine Fachkraft nach Dir an dem Teil. Wenn Du Dir diese arbeit nicht zutraust, darfst Du sie ohne weitere Überprüfung auch nicht ausführen, und dann ungeprüft weiter geben.
Solltest Du Dir nicht sicher sein, u. Dir die Sich.-Überprüf. der Ausführung selbst nicht zutrauen, hättest Du als Projektleiter (wenn ich das richtig sehe), zumindest die Plicht dafür Sorge zu tragen, dass jemand überprüft, und auch bestätigt, der dazu in der Lage ist, egal ob da später andere Fachkräfte mit arbeiten oder nicht.
Niemand ist ständig zu jeder Zeit absolut fehlerlos, und Ihr wollt das Ding ja verkaufen, oder nicht?
Dann muss es auch sicher sein, was von euch auch erwartet wird, und werden Kann, wenn Ihr sowas herstellt.
Also lieber einmal zuviel prüfen, als einmal zu wenig, und 4 Augen sehen (meist) mehr als 2. wünsch Dir viel Erfolg
.
Gruß Android
--
Gruß Andreas
Gesamter Thread:
