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Externe Prüfung (Elektronik)
» Eine IHK-Ausbildung beinhaltet normalerweise 3 1/2 Jahre Praxis in einem
» Ausbildungsbetrieb.
Mit Abitur sinds dann nur noch 2,5 Jahre
» Die hast Du nach einem Bachelor-Studium mit Sicherheit
» nicht. Die Ausbildungsinhalte sind eigentlich bundesweit einheitlich
» festgelegt, Studieninhalte unterscheiden sich je nach Hochschule. Außerdem
» bekommst Du in der Ausbildung bestimmte Inhalte, die nicht Teil des
» Studiums sind. Letztendlich muß also die Kammer überprüfen, ob sie Deinen
» Bachelor-Abschluß anerkennt.
Was mich bei der Sache nur wundert, ist das der Sachbearbeiter von der IHK gemeint hat, dass das bei der Handwerkskammer eigentlich gleich gehandhabt wird. Das scheint aber irgendwie doch nicht so zu sein.
Jetzt wollte ich halt wissen, ob die Kammern verschiedene Vorschriften/Gesetze haben nach denen sie das beurteilen, oder ob es da ein generelles Gesetz gibt. Denn eigentlich sollte es ja keinen Unterschied machen, wo ich die Prüfung ablege, wenn der Inhalt der gleiche bzw. ähnlich ist.
Der Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik heist in der Industrie halt Elektronier für Betriebstechnik. Hat aber die gleichen Inhalte.
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Da säuft man den ganzen Tag und wird trotzdem nicht für voll genommen ![]()
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