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Externe Prüfung (Elektronik)

verfasst von Elektronix(R), 09.07.2008, 11:43 Uhr
(editiert von Elektronix am 09.07.2008 um 11:44)

» Hallo Leute
»
» Ich wollte mal nachfragen, ob jemand weiß wie es mit der Gesetzeslage zu
» den externen Prüfungen ist.
»
» Ich habe einen Bachelor of Mikrosystemtechnik und habe bei der IHK
» nachgefragt, ob ich damit eine Zulassung für die Prüfung als Elektroniker
» für Systeme und Geräte bekomme.
» Der Sachbearbeiter dort hat mir gesagt, das er es dem Prüfungsausschuss
» vorlegt. Es scheint also möglich zu sein.
»
» Bei der Handwerkskammer hab ich gefragt wegen einer Zulassung zur Prüfung
» als Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik. Dort war die Antwort, das
» ich mindestens 5,5 Jahre in dem Beruf hätte tätig sein müssen.
»
» Ist der Unterschied zwischen Industrie und Handwerk so groß, oder liegt
» das im ermessen des Sachbearbeiters.
» Ist das eigentlich gesetzlich geregelt, oder bestimmt das die jeweilige
» Kammer.
»
» Gruß Enton

Eine IHK-Ausbildung beinhaltet normalerweise 3 1/2 Jahre Praxis in einem Ausbildungsbetrieb. Die hast Du nach einem Bachelor-Studium mit Sicherheit nicht. Die Ausbildungsinhalte sind eigentlich bundesweit einheitlich festgelegt, Studieninhalte unterscheiden sich je nach Hochschule. Außerdem bekommst Du in der Ausbildung bestimmte Inhalte, die nicht Teil des Studiums sind. Letztendlich muß also die Kammer überprüfen, ob sie Deinen Bachelor-Abschluß anerkennt.

--
Und die Grundgebihr is aa scho drin. DOS is jo nett..



Gesamter Thread:

Externe Prüfung - enton(R), 09.07.2008, 10:58 (Elektronik)
Externe Prüfung - Elektronix(R), 09.07.2008, 11:43
Externe Prüfung - enton(R), 09.07.2008, 13:36
wenn die zuständigen Leute ... - hws(R), 09.07.2008, 13:54