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Externe Prüfung (Elektronik)
Hallo Leute
Ich wollte mal nachfragen, ob jemand weiß wie es mit der Gesetzeslage zu den externen Prüfungen ist.
Ich habe einen Bachelor of Mikrosystemtechnik und habe bei der IHK nachgefragt, ob ich damit eine Zulassung für die Prüfung als Elektroniker für Systeme und Geräte bekomme.
Der Sachbearbeiter dort hat mir gesagt, das er es dem Prüfungsausschuss vorlegt. Es scheint also möglich zu sein.
Bei der Handwerkskammer hab ich gefragt wegen einer Zulassung zur Prüfung als Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik. Dort war die Antwort, das ich mindestens 5,5 Jahre in dem Beruf hätte tätig sein müssen.
Ist der Unterschied zwischen Industrie und Handwerk so groß, oder liegt das im ermessen des Sachbearbeiters.
Ist das eigentlich gesetzlich geregelt, oder bestimmt das die jeweilige Kammer.
Gruß Enton
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Da säuft man den ganzen Tag und wird trotzdem nicht für voll genommen ![]()
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