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Privatbestellung (Bauelemente)
» » Normalerweise reicht es schon, wenn auf Deinem Briefbogen
» » als Überschrift "Elektronikentwicklung Björn" steht. Dir
» » muss nur klar sein, das die Haftungsregelungen bei Privat-
» » bestellern und Kaufleuten unterschiedlich sind.
» » Gruss
» » Harald
»
» Hallo Harald,
»
» vielen Dank für den Hinweis, ich dachte mir schon, dass die Unterschiede
» im Bereich der Haftung liegen. Ich bin aber davon ausgegangen, dass man
» als gewerblicher Kunde mindestens ein eingetragenes Gewerbe etc. vorweisen
» muss. Schätzungsweise wollen manche Versender sich auch einfach nur den
» Verwaltungsaufwand mit Privatkunden ersparen, die nur drei Widerstände
» bestellen.
Nein, sie wollen vor allen den Aufwand für das gegenüber
Privatkunden vorgeschriebene vierzehntägige Rückgaberecht
ersparen. Natürlich gibt es auch einige Versender, die
wirklich als erstes einen Gewerbeschein sehen wollen,
insbesondere, wenn sie auf Rechnung liefern sollen.
Gruss
Harald
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