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555-CMOS-Timer (Elektronik)
Ok, vielen Dank für die Hilfe, werde es schon alleine hinbekommen.
Meine alte und alle Alarmanlagen die ich kenne, müssen auch an die ZV angeschlossen werden!
» Alle Zusätze oder Änderungen an sicherheitsrelevanten Einrichtungen müssen
» vom TÜV genehmigt werden. Eine Alarmanlage oder eine einfache
» Zentralverriegelung gehört nicht dazu. Eine, die sich automatisch beim
» Fahren schließt, mit Sicherheit aber doch. Das 170-Euro-Teil hat dieses
» Prozedere schon hinter sich. Außerdem kannst Du nicht sicher sein, daß der
» TÜV
» » "es nicht merken und wenn auch
» » sicher nicht bemängeln"
» würde. Schließlich wissen die Leute, wo sie was suchen müssen.
» Andererseits verlierst Du sonst bei einem Unfall Deinen
» Versicherungsschutz.
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