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etwas rechtliches (Elektronik)
» » Vielleicht passt meine Frage hier rein.
» »
» » Wie sieht es eigentlich mit dem Verkauf von Bausätzen für Schaltungen
» » (SELV) aus. Diese Schaltungen sind zwar nicht gefährlich, aber wie
» sieht
» » es da mit der Gewähr aus?
» » Was ist, wenn der Kunde beim Zusammenbau Fehler macht? Kann er mir dann
» » die Schaltung zurückschicken und ich muss nachweisen, dass er einen
» Fehler
» » gemacht hat oder bin ich mit Bausätzen bzgl einer Gewährleistung raus?
» » Und mit Teilbestückung? Wenn ich dem Kunden beispielsweise die
» SMD-Löterei
» » nicht zumuten will?
» »
» » Für eine Benatwortung wäre ich dankbar, weil ich schon länger mit dem
» » Gedanken spiele, kleine Bausätze (ca. 5 - 30 Euro) zu entwickeln und zu
» » verkaufen, aber wegen dieser kleinen Beträge keinen rechtlichen
» » Rattenschwanz riskieren möchte.
» »
» » Dank im voraus!
» »
» » Benno
»
» Sobald Du gewerblich etwas verkaufst, hast Du eine Gewährleistungsplicht.
» D. h. Das Ding muß zwei Jahre lang einwandfrei funktionieren, oder Du mußt
» es kostenlos (für den Kunden) reparieren. Bei Bausätzen heißt das auch, daß
» die Bau- und Gebrauchsanweisung absolut unmißverständlich und in der
» Landessprache verfaßt sein muß. Bei Baufehlern kommt es oft darauf an, daß
» Du genau das nachweisen kannst.
Danke,
dann werde ich das mit den Buasätzen auch weiterhin lieber bleiben lassen.
Ich hatte überlegt, kleine Platinen für Lernprojekte für das Grundlagen-Selbststudium zu entwickeln und als Bausatz zu vertreiben incl. Lehrheft.
Software-Tutorials kann man ja einfach kostenlos, beispielsweise über das Internet verteilen, wenn man möchte. Bei Hardware hat man leider selbst Kosten, die man irgenwie reinkriegen muss.
Schade.
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