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etwas rechtliches (Elektronik)

verfasst von Elektronix(R), 29.02.2008, 10:01 Uhr
(editiert von Elektronix am 29.02.2008 um 10:08)

» Vielleicht passt meine Frage hier rein.
»
» Wie sieht es eigentlich mit dem Verkauf von Bausätzen für Schaltungen
» (SELV) aus. Diese Schaltungen sind zwar nicht gefährlich, aber wie sieht
» es da mit der Gewähr aus?
» Was ist, wenn der Kunde beim Zusammenbau Fehler macht? Kann er mir dann
» die Schaltung zurückschicken und ich muss nachweisen, dass er einen Fehler
» gemacht hat oder bin ich mit Bausätzen bzgl einer Gewährleistung raus?
» Und mit Teilbestückung? Wenn ich dem Kunden beispielsweise die SMD-Löterei
» nicht zumuten will?
»
» Für eine Benatwortung wäre ich dankbar, weil ich schon länger mit dem
» Gedanken spiele, kleine Bausätze (ca. 5 - 30 Euro) zu entwickeln und zu
» verkaufen, aber wegen dieser kleinen Beträge keinen rechtlichen
» Rattenschwanz riskieren möchte.
»
» Dank im voraus!
»
» Benno

Sobald Du gewerblich etwas verkaufst, hast Du eine Gewährleistungsplicht. D. h. Das Ding muß zwei Jahre lang einwandfrei funktionieren, oder Du mußt es kostenlos (für den Kunden) reparieren. Bei Bausätzen heißt das auch, daß die Bau- und Gebrauchsanweisung absolut unmißverständlich und in der Landessprache verfaßt sein muß (zumindest in der EU), und daß ein Mensch mit durchschnittlichen handwerklichen Fähigkeiten (also kein Chirurg) es zusammenbauen kann. Bei Baufehlern kommt es oft darauf an, daß Du genau das nachweisen kannst.

--
Und die Grundgebihr is aa scho drin. DOS is jo nett..



Gesamter Thread:

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