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etwas rechtliches (Elektronik)

verfasst von Benno, 29.02.2008, 09:49 Uhr

» Hallo,
»
» darf ich, der keine abgeschlossene Berufsausbildung/Studium als Elektriker
» oder E-Techniker hat, Geräte (230V) verkaufen oder verleihen, die ich
» selbst gebaut oder modifiziert habe?
»
» Fachlich kann ich nur 1 Jahr E-Technik während des Abiturs vorlegen.
»
» Ich nehme an das reicht nicht.

Vielleicht passt meine Frage hier rein.

Wie sieht es eigentlich mit dem Verkauf von Bausätzen für Schaltungen (SELV) aus. Diese Schaltungen sind zwar nicht gefährlich, aber wie sieht es da mit der Gewähr aus?
Was ist, wenn der Kunde beim Zusammenbau Fehler macht? Kann er mir dann die Schaltung zurückschicken und ich muss nachweisen, dass er einen Fehler gemacht hat oder bin ich mit Bausätzen bzgl einer Gewährleistung raus?
Und mit Teilbestückung? Wenn ich dem Kunden beispielsweise die SMD-Löterei nicht zumuten will?

Für eine Benatwortung wäre ich dankbar, weil ich schon länger mit dem Gedanken spiele, kleine Bausätze (ca. 5 - 30 Euro) zu entwickeln und zu verkaufen, aber wegen dieser kleinen Beträge keinen rechtlichen Rattenschwanz riskieren möchte.

Dank im voraus!

Benno



Gesamter Thread:

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