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etwas rechtliches (Elektronik)

verfasst von watchdog_brd, 28.02.2008, 23:39 Uhr

» Hallo, nein das darfst und solltest du auch nicht. Du musst zwar nicht
» unbedingt "vollwertige" Elektrofachkraft sein, es gibt auch den Fall dass
» du bestimmte Tätigkeiten jenseits von Schutzkleinspannung ohne diese
» "Titulierung" ausführen darfst, dazu musst du aber eine entsprechende
» Unterweisung/ Ausbildung vorweisen können.
» Des weiteren ist dir der ganze Rattenschwanz, der beim Verkauf bzw.
» Herstellen von Elektrogeräten anhängt bekannt (Prüfungen, Zulassungen,
» ROHS........)?
»
» Gruß elektrönchen

Und ganz neu und ganz böse : EAR-Nummer musst Du auch noch haben! Und die ist teuer und wenn Du die nicht hast wird es erst recht teuer !

Besser die "Eigenentwicklungen" von einem Dritten mit Zulassung fertigen lassen und gut ist......



Gesamter Thread:

etwas rechtliches - toaster, 27.02.2008, 17:38 (Elektronik)
etwas rechtliches - Maik, 27.02.2008, 18:57
etwas rechtliches - elektrönchen, 27.02.2008, 21:34
etwas rechtliches - watchdog_brd, 28.02.2008, 23:39
etwas rechtliches - Benno, 29.02.2008, 09:49
etwas rechtliches - Elektronix(R), 29.02.2008, 10:01
etwas rechtliches - Benno, 29.02.2008, 10:07
etwas rechtliches - Theo, 29.02.2008, 14:03
etwas rechtliches - Benno, 29.02.2008, 15:57
etwas rechtliches - Theo, 29.02.2008, 16:19
etwas rechtliches - Benno, 29.02.2008, 17:23
etwas rechtliches - Harald Wilhelms(R), 01.03.2008, 11:38