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etwas rechtliches (Elektronik)
» Hallo, nein das darfst und solltest du auch nicht. Du musst zwar nicht
» unbedingt "vollwertige" Elektrofachkraft sein, es gibt auch den Fall dass
» du bestimmte Tätigkeiten jenseits von Schutzkleinspannung ohne diese
» "Titulierung" ausführen darfst, dazu musst du aber eine entsprechende
» Unterweisung/ Ausbildung vorweisen können.
» Des weiteren ist dir der ganze Rattenschwanz, der beim Verkauf bzw.
» Herstellen von Elektrogeräten anhängt bekannt (Prüfungen, Zulassungen,
» ROHS........)?
»
» Gruß elektrönchen
Und ganz neu und ganz böse : EAR-Nummer musst Du auch noch haben! Und die ist teuer und wenn Du die nicht hast wird es erst recht teuer !
Besser die "Eigenentwicklungen" von einem Dritten mit Zulassung fertigen lassen und gut ist......
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