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Dann gehen wir es mal juristisch an ... (Elektronik)
» » Hallo mehr als Reklamieren kannst du auch nicht.
»
» Mangel anzeigen, Nacherfüllung des Kaufvertrages verlangen, in Verzug
» setzen ... möglichst Einschreiben mit Rückschein.
»
» Aber bitte VORHER informieren, ob Gehäuse / Platine oder sonstwas zum
» Lieferumfang gehört. Und das ist nur dann der Fall, wenn es ausdrücklich
» in der Beschreibung des Bausatzes steht.
» Wenn nicht, hast du etwas anderes erwartet, als du bestellt hast. Und das
» ist dein Pech.
»
» "reklamieren" ist sowas wischiwaschi Weiches, was man rechtlich schlecht
» fassen kann.
»
» » wenn es um dein Geld ginge würde ich gerne mal sehen was du so machen
» » würdest.
»
» siehe oben
»
»
» Dein Link führt übrigens zu einem FERTIGGERÄT für 479,95 Euro. Hast du DAS
» bestellt und nur Teile ohne Gehäuse und Platine bekommen? Kann ich kaum
» glauben.
» Wie sah denn das Angebot für den Bausatz wörtlich aus?
»
» » Ausserdem habe ich die Schnauze voll, ich werde dort nichts mehr
» kaufen,
»
» Da wir Marktwirtschaft haben, bleibt dir dies unbenommen.
»
» » Und warum soll der Käufer immer den Sch...z einziehen,
»
» Sollst du doch gar nicht.
»
» hws
Heute kam ein Entschuldigungsschreiben von ELV, für die fehlenden Warenteile KOMPLETTBAUSATZ ALM und eine Rückerstattung der Kollekte. Zu diesem Bausatz gibt es keine Einzelteile mehr, so das schreiben.
Warum erst den Kunden verdummen wollen, den ganzen Kram hin und herschicken, ich habe es nicht Nötig irgendjemand zu bescheißen, warum werden Fehler nicht gleich eingestanden, damit hätte man sich kosten und Ärger erspart. Oder die Firma reagiert so, weil ich eine harte
aber faire E-Mail schrieb. Also hatte ich recht mit dem Komplettbausatz , der auch nicht mehr angeboten wird.
Ich lasse mir nichts gefallen, dies hat mich die vergangene Zeit gelehrt, wer schweigt verliert, nur schade das die Bandagen immer härter werden , um zu seinen Recht zu kommen. Vielleicht ist es auch ein anderer Grund, um doch das Gesicht zu wahren.
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