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Dann gehen wir es mal juristisch an ... (Elektronik)
» Hallo mehr als Reklamieren kannst du auch nicht.
Mangel anzeigen, Nacherfüllung des Kaufvertrages verlangen, in Verzug setzen ... möglichst Einschreiben mit Rückschein.
Aber bitte VORHER informieren, ob Gehäuse / Platine oder sonstwas zum Lieferumfang gehört. Und das ist nur dann der Fall, wenn es ausdrücklich in der Beschreibung des Bausatzes steht.
Wenn nicht, hast du etwas anderes erwartet, als du bestellt hast. Und das ist dein Pech.
"reklamieren" ist sowas wischiwaschi Weiches, was man rechtlich schlecht fassen kann.
» wenn es um dein Geld ginge würde ich gerne mal sehen was du so machen
» würdest.
siehe oben
Dein Link führt übrigens zu einem FERTIGGERÄT für 479,95 Euro. Hast du DAS bestellt und nur Teile ohne Gehäuse und Platine bekommen? Kann ich kaum glauben.
Wie sah denn das Angebot für den Bausatz wörtlich aus?
» Ausserdem habe ich die Schnauze voll, ich werde dort nichts mehr kaufen,
Da wir Marktwirtschaft haben, bleibt dir dies unbenommen.
» Und warum soll der Käufer immer den Sch...z einziehen,
Sollst du doch gar nicht.
hws
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