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SSTC (Elektronik)
Hi Thomas
»
» Heute würde ich solche Abenteuer jedem abraten. Es kann sogar, je nach
» Auswirkung, empfindliche Knaststrafen geben.
ich hatte vor einiger Zeit mal eine Aufstellung der Bundesnetzagentur gesehen, aus der hervor ging, das z. B. der Flugfunk zuweilen durch Kabel-TV-Netze in Häusern gestört wurde. Ursachen waren entweder eine falsche/defekte Erdung oder bewußt herbeigeführte "Lecks" für lokalen drahtlosen Empfang. Es reichen also schon recht geringe Signalstärken.
Schwarzsenden alleine wird wahrscheinlich kein Straftatsbestand mehr sein (mindesten in den 60er/70ern war es das, und damit war der Schwarzfunker, so er erwischt wurde, meist auch seine gesamte Bastelausrüstung los, das diese das Tatwerkzeug darstellte). Werden allerdings Funk/Navigationsdienste gestört, kann es ernst werden. Und wenn das mit den mW aus einer CTV-Anlage geht, dann wäre ich in der Tat mit unkontrollierter Ausstrahlung im W-Bereich zwischen 10und 50MHz sehr vorsichtig. Man kann dann nur hoffen, dass die Störunterdrückung solche EMI-Schleudern erkennt uns ausblendet (CTV wird da eher als Nutzsignal durchgewunken!).
Grüße
Hartwig
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