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Galvanisch Isoliertes Step-Up (Elektronik)
» » Hallo,
» »
» » bei Fahrzeugen wo so ein Licht von der Bauart nicht vorgesehen ist oder
» » technisch nicht machbar ist, brauchst du vorne auch kein Licht zu haben.
» Auch ein Oldtimer, welcher elektrisches Licht hat, muss mit diesem auch
» fahren können. Und selbst wenn es nur eine Karbidlampe gibt, und der
» Gesetzgeber verlangt Abblendlicht am Tag, wie z.B. in Polen, dann wirst du
» deine Lampe anzünden müssen.
Nee, nach §22a StVZO gilt das erst ab Zulassung 1954. Da der Kollege oben hoffentlich eher eine Erstzulassung hat entfällt diese Pflicht, zumindest in Deutschland. Trotzdem rate ich zu einer fachlich fundierten Beratung, bin nur Laie und kann daher lediglich meine private Auslegung der Gesetzeslage darlegen.
LG Sel
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