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Ortsfest - nicht ortsfest (Elektronik)
» Schon wieder ein Super-Problem:
»
» in einer Theaterinszenierung wird für eine Dusche warmes Wasser benötigt.
» Man entschied sich für einen Durchlauferhitzer da an der Verbrauchstelle
» (mitten auf der Bühne) sofort temperiertes Wasser benötigt wird. Es wurde
» ein 18kW Gerät mit elektronischer Steuerung angeschafft und auf ein
» Montagebrett geschraubt. Ein flexibles Kabel wurde aus dem Gerät geführt
» und nach 100cm an einen 32A CEE-Stecker angeschlossen. Der Wasseranschluss
» wird mittels Metallrohren nach außen geführt und mit metallenen Kugelhähnen
» abgesperrt.
»
» Der Hersteller des Geräts gibt ausdrücklich vor, wie das Gerät
» anzuschließen ist: "Elektrischer Anschluss nur an fest verlegte
» Leitungen!". Entsprechend ist seine Konformitätserklärung.
»
» Durch die Verwendung eines flexiblen Kabels und eines Steckers wird aus dem
» "Ortsfest" IMHO ein "Nichtortsfest".
» Auf jeden Fall wird die Vorschrift des Herstellers nach einer fest
» verlegten Leitung gebrochen.
»
» Nun meine Frage:
» Mit welchen zusätzlichen Maßnahmen könnte die Konformität hergestellt
» werden? Dass eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden muss ist klar -
» aber meine Kollegen haben null Plan und sind mächtig blauäugig. Für die ist
» alles ok wenn ein zusätzlicher Potentialausgleich am Metallgestell der
» "Dusche" und ein RDC vorhanden ist.
»
» Vielleicht kann mir jemand von euch weiter helfen.
» Parallel werde ich das auch mal in nem anderen Forum posten. Blos in
» welchem?
»
» Gruß
» Ralf
Ich hatte mal den BGV A3 kram machen müssen.
Sowohl Ortsfeste, als auch nicht Ortsfeste, ich sag mal diese Maschinen Prüfen zu müssen. Ortsfeste Geräte sind all die jenigen Geräte die nicht bewegt und fest verbaut sind. Sobald ein Gerät bewegt werden kann ist das nicht mehr als Ortsfestes zu sehen, dabei gilt dann eine andere Prüfvorschrift.
Mir wurden damals von Gossen/Metrawatt diese Informationen
so bei der Schulung beigebracht, auch das ein Prüfprotokoll vorliegen muss. Eines steht aber fest, ein nicht Ortsveränderliches Gerät muss nicht so oft geprüft werden, als Ortsveränderliche Geräte, das hat auch etwas mit der Haftung zu tun, und die schlägt erbahmungslos zu.
Würde ich feststellen das ein für Ortsfestes vorgesehenes Gerät ein nicht Ortsfestes Gerät wurde, dürfte ich es noch nicht mal Prüfen und müsste es Betriebsunfähig machen. So war das zumindest zur meiner Zeit.
Mir wurde das allerding zu Bunt, die ständigen streitereien was nun wie mit was usw geprüft werden soll.
Fakt ist, der Prüfer hat die kacke an den Backen wenn er die Prüfplackette vergiebt.
Ich kann nur aus älteren zu damaligen Zeit Angaben machen, ständig gibts Änderungen der BGV so dass es heute schon anders aussehen kann.
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