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Ortsfest - nicht ortsfest (Elektronik)
Schon wieder ein Super-Problem:
in einer Theaterinszenierung wird für eine Dusche warmes Wasser benötigt. Man entschied sich für einen Durchlauferhitzer da an der Verbrauchstelle (mitten auf der Bühne) sofort temperiertes Wasser benötigt wird. Es wurde ein 18kW Gerät mit elektronischer Steuerung angeschafft und auf ein Montagebrett geschraubt. Ein flexibles Kabel wurde aus dem Gerät geführt und nach 100cm an einen 32A CEE-Stecker angeschlossen. Der Wasseranschluss wird mittels Metallrohren nach außen geführt und mit metallenen Kugelhähnen abgesperrt.
Der Hersteller des Geräts gibt ausdrücklich vor, wie das Gerät anzuschließen ist: "Elektrischer Anschluss nur an fest verlegte Leitungen!". Entsprechend ist seine Konformitätserklärung.
Durch die Verwendung eines flexiblen Kabels und eines Steckers wird aus dem "Ortsfest" IMHO ein "Nichtortsfest".
Auf jeden Fall wird die Vorschrift des Herstellers nach einer fest verlegten Leitung gebrochen.
Nun meine Frage:
Mit welchen zusätzlichen Maßnahmen könnte die Konformität hergestellt werden? Dass eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden muss ist klar - aber meine Kollegen haben null Plan und sind mächtig blauäugig. Für die ist alles ok wenn ein zusätzlicher Potentialausgleich am Metallgestell der "Dusche" und ein RDC vorhanden ist.
Vielleicht kann mir jemand von euch weiter helfen.
Parallel werde ich das auch mal in nem anderen Forum posten. Blos in welchem?
Gruß
Ralf
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