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Schutzerdung (Elektronik)
Hallo Gast,
» Warum?
» Jedes bewegliche Gerät wird nur über die Anschlussleitung versorgt und
» geerdet. Warum muss oder soll das Gestell extra geerdet werden.
Ja, eben - Du stellst eine gute Frage.
Welches Regelwerk würde denn vorschreiben, dass das Montagegestell geerdet werden muss(sollte) und mit welchem Querschnitt? Die Gegenfrage die sich stellt: weshalb wird bei einem Schaltschrank, die Tür, die Seitenteile, die Montageplatte mit einem Querschnitt geerdet der größer als der der Zuleitung ist.
UND, weshalb schreibt zB der Hersteller eines Wechselrichters vor, dass der PE doppelt gelegt werden muss und im Falle einer Festinstallation sogar in min 10qmm - obwohl die Zuleitung nur in 1,5qmm (mit entsprechender Absicherung - bei kleinen Wechselrichtern sogar deutlich unter 16A je Phase) ausgeführt ist?
Ich möchte definitiv die Kirche im Dorf lassen - aber der nötigen Sicherheit genüge tun - mit entsprechenden Begründungen argumentieren können wenn ich mehr Sicherheit fordere als die von den Kollegen installierte.
Leider sind die meisten Kollegen auf dem Stand ihrer Ausbildung vor 20 Jahren und keiner ist sich a) der Probleme an die Sicherheit und b) der modernen Anforderungen (EMV RoHS...) bewusst. Maschinenrichtlinie - ick hör Dir trapsen.
» Wozu soll der PE aus der Hartingbuchse einen höheren Querschnitt als das
» Anspeisekabel haben? 1,5mm aus mechanischer Überlegung - aber das wird die
» Zuleitung auch haben.
Ist diese Art der Erdung überhaupt zulässig und sinnvoll? Oder wäre eine andere Lösung anzustreben? Oder reicht sie gar tatsächlich aus?
Gruß
Ralf
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