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Klassische Nullung -.- klassische Zerredung (Elektronik)
Hi,
» Hallo
»
» Du redest drum herum, am Thema vorbei und dich heraus.
Ähm.... wer noch? Ich! Du!
»
» Ich kann nur noch einmal wiederholen: Wenn die Anlage den damaligen
» Vorschriften entspricht, nichts geändert wurde und somit erst einmal
» betriebssicher ist, muss der Vermieter nicht erneuern oder modernisieren.
»
.. hm, kann stimmen...
» Wenn nun ein Interessent diese Wohnung mietet, die diesen alten Standard
» aufweist, hat er sich mit diesem Standard einverstanden erklärt, denn er
» zahlt ja auch nur eine diesem Standard entsprechende Miete.
»
das glaube am aller Wenigsten.
Ich frage mich außerdem die ganze Zeit, wieso der Vermieter
zwanzig Autos, zwei Ozean-Boote, ein Flugzeug,
einen Heli hat,ich aber nicht mal ein Fahrrad besitze.
» Wenn er jetzt merkt, dass sein Kochfeld an der vorhandenen Installation
» nicht betrieben werden kann, dann kann er gerne auf seine Kosten und ohne
» dass der Bestandschutz für die übrige Wohnung gefährdet ist, eine neue
» Zuleitung legen lassen.
»
ja, ok, aber Achtung - Meinungsäußerungen erschweren
sofortige Überprüfung auf Gesetzesrichtigkeit -Rechtschaffenheit
der rausgeplapperten Aussagen, sowohl vom Vermieter,
als auch vom Mieter allfällig geplauderte Sätze.
"Paragraphenreiterei", bis der Schimmel wiehert.
» Damit ich als Vermieter wenn dieser Mieter einmal ausziehen sollte dann
» nicht dumm dastehe, weil ich den Bestandschutz durch seine Bastelei
» verloren habe und nun teuer sanieren darf, würde ich nur Arbeiten vom
» Fachbetrieb akzeptieren, mit der eindeutigen schriftlichen Zusicherung,
» dass es sich um eine Massnahme handelt, die den Bestandschutz der übrigen
» Wohnung nicht gefährdet. Ansonsten gibt es keine Zustimmung.
»
"moderne" Mietergesellschaft - "Mietnomaden"
"fang mich doch, wenn du kannst....!"
» Wenn er ohne meine Zustimmung bastelt, darf er nachher den alten Zustand
» wieder herstellen, und wenn das nicht möglich ist, dann auf seine Kosten
» die Elektroanlage erneuern. Hier ist höchstens strittig, ob und wie hoch
» ich mich an den Kosten beteiligen muss, wenn der Wohnwert dadurch erhöht
» wurde.
»
"ätsch - reingefallen,..."
sagt der Mietnomade... "warum doppelt zahlen, steht nix dafür!"
» So ist die laufende Rechtsprechung.
Gummiband-Rechtsprechung.
Die Wenigsten halten sich ganz genau, bis zum I-Tupfen daran.
- geht auch nicht; sonst musst auf dem Mond leben.
Jeder sagt was anderes.
Alle beschuldigen den anderen, er selbst hat immer recht,
glaubt auch Recht bei sich gepachtet zu haben.
Erst recht der "Richter" - Grüße, Justitia.
Gerald
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...und täglich grüßt der PC:
"Drück' ENTER! Feigling!"
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