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Klassische Nullung -.- (Elektronik)
» » Nein, das stimmt so nicht.
» » Auch eine Mietsache einfachen Standards hat
» Du hast recht, es sind die Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Aber nicht
» die neuesten, sondern die zum Zeitpunkt der Errichtung des Hauses
» geltenden.
Das reicht nicht in der Praxis.
Es gibt Urteile dazu, gefällt ohne das erst etwas passiert wäre, die verlangen das die Elektrik in einem Zustand ist, daß alle Geräte üblichen heutigen Standards gefahrlos und ohne Auswirkungen wie Brand oder öfteres Auslösen von Schutzvorrichtungen nutzbar sein müssen, auch nicht nach dem Motto: geht die Heizung an, dann geht der Kühlschrank aus, alles muß sinnvoll gleichzeitig nutzbar sein.
Dazu gehören regelmäßig auch eine sichere Badelektrik mit mehr als nur elektrisches Licht. Die Möglichkeit eine moderne Küche mit ihren Anforderungen einbauen zu können, also alle moderneren Standards entsprechende Küchengeräte gleichzeitig sicher betreibbar. Steckdosen die sicher sind und gleichzeitig funktionieren in allen Wohnräumen, usw. usf.
Alle diese Forderungen zusammengenommen erfordern zumindest einen Eingriff in eine solche wie hier beschriebene Anlage.
Kommt erstmal der Elektriker, der ordentliche innungszugelassene, nicht der Schwattklopper der vor 50 Jahren mal in der Ankerwicklerei gearbeitet hat, und nimmt die zuständige Stelle im Anschluß eine Abnahme vor, dann wird so eine Anlage in dem Zustand nicht mehr geflickt, nicht mehr erweitert und nicht mehr abgenommen. De fakto ist sie insgesamt zu erneuern und da schützt der Bestandschutz nicht davor.
Passiert sogar etwas, gehen Geräte kaputt, bekommt einer einen Schlag, dann wird zappenduster, dann ist nicht der Mieter zuständig für das Eigentum des Vermieters, es sei denn er hat etwas mutwillig kaputt gemacht, die Sicherheit selber sabotiert. Normales Abwohnen reicht dabei nicht, eine Steckdosenabdeckung wird schonmal spröde und bricht wenn man einen Stecker steckt, eine Schalterwippe geht schonmal ab, verliert den sicheren Kontakt usw.
» Wenn das nicht so wäre, gäbe es gar keinen Bestandschutz. Kein Vermieter
» ist verpflichtet, die Anlage AUF DEM NEUESTEN STAND zu halten.
Es ist sehr umstritten ob bei solchem "jahrhundertealten" Zeug ein Bestandschutz überhaupt noch anerkannt würde. Zweiadrige Verlegung mit Stegleitung ist seit den Fünfzigern nicht mehr üblich, fehlendes Schutzleitungssystem seit den Sechzigern, örtliche Nullung ist verboten seit 1973 und auch den FI-Schutz gibt es seit den Achzigern in der Normierung vorgeschrieben. Auch Bestandschutz endet irgendwann, spätestens wenn strikte Verbote ihn überlagern.
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Gruß Jogi - Es ist bereits alles gesagt, nur noch nicht von Jedem.
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