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Klassische Nullung -.- (Elektronik)
» Hallo
»
» Ich will hoffen, du bist auch bereit, dann eine höhere Miete zu zahlen. Der
» Mietpreis richtet sich nach dem Baujahr und dessen damals gültigen
» Bestimmungen, immer vorausgesetzt, die Anlage ist noch in diesem damaligen,
» den damaligen Bestimmungen entsprechenden Zustand.
Nein, das stimmt so nicht.
Auch eine Mietsache einfachen Standards hat einwandfrei benutzbar zu sein, dazu gehört die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften.
Das ist keine Frage des Preises, das ist eine Haftungsfrage und reine Dämlichkeit vermieterseitig sich solch hoher Haftungsgefahren auszusetzen.
Ein solcher Zustand bedarf nur noch eines Klägers und eines konkreten Falls damit Vermieter so sicher wie das Amen in der Kirche vollumfänglich haftet.
Es wird auch umgekehrt nur ein Schuh daraus. Nicht ein Aufpreis für einen Normalzustand ist zu entrichten, sondern für einen gefährlichen Zustand der vermieteten Sache könnte eine Mietminderung erfolgen.
Es geht hier nicht um Luxus, nicht um goldplattierte Schalterwippen, es geht um den einzufordernden Minimalstandard, den herzustellen schon über 40 Jahre lang verschludert und vertrödelt wurde, so wie wenn man 40 Jahre mit dem KFZ nicht zum TÜV fahren würde aus reinem Geiz und Unverstand.
» Wenn etwas erneuert wird, muss auch die Miete angepasst werden. Oder
» gehörst du auch zu den Zeitgenossen, die den Standart einer Neubauwohnung
» erwarten, aber nur den Preis einer unsanierten Altbauwohnung zahlen
» wollen?
Eine Mietsache muß in ungefährlichem Zustand sein, sie darf alt sein und sie darf einfach sein, aber sie muß - da beißt die Maus keinen Faden ab - in sicherem Zustand nach den geltenden Vorschriften sein. Dies ist durch regelmäßige fachliche Überprüfung festzustellen wen nder eigene Sachverstand dazu nicht ausreicht.
Und nein, Renovierung zur Herstellung eines sicheren Zustandes geht nicht in die Miethöhe ein, den Zustand zu garantieren und herzustellen ist Vermieterpflicht und geht vom Reingewinn und nicht vom Mietzins ab. Dafür muß der Vermieter Sorge tragen, Rücklagen schaffen, nicht alles Geld auf den Kopf hauen und jedes Jahr einen neuen Mercedes kaufen mit dem er durch die Gegend jöckeln kann. Es ist eine unabdingbare Betriebsauslage des Gewerbes Vermietung und keine auch noch vom Mieter zu blechende Wohnwertverbesserung. Der Mieter hat den unzulässigen Zustand nicht hergestellt, er hat bspw. nichts kaputt gemacht, und selbst wenn er wie im Beispiel die Steckdose herausgerissenhat, so fällt auch dieses nur unter normales Abwohnen und ist nicht sein Schaden. Im Gegenteil hat der Vermieter zu lange geschludert und sich unzulässige Gewinnvorteile auf Kosten der Sicherheit verschafft.
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Gruß Jogi - Es ist bereits alles gesagt, nur noch nicht von Jedem.
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