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Sind den Angaben zu trauen? (Elektronik)
Hallo zusammen,
das Thema mit den Schaltkästen entwickelt sich.
Die PE-Verkabelung wurde modifiziert und ein paar Kleinigkeiten angepasst.
Aber etwas machte mich erneut sehr stutzig:
In vielen Katalogen ist die Strombelastbarkeit von Lüsterklemmen (bis 6qmm) mit 6A angegeben.
Beim großen C finden sich Lüsterklemmen, bei denen eine Belastbarkeit von 41A spezifiziert wird. Erstaunlicherweise fehlen im aufrufbaren Datenblatt jene Angaben (Made in Taiwan).
Wie ist die Angabe beim großen C zu werten?
Ist dies eine zugesichtere Eigenschaft oder ist die Angabe den Nennstroms unbeutend?
WIE müsste das denn richtigerweise deklariert werden?
Wäre dies dann ein eklatanter Wettbewerbsverstoß?
Die EN60998-1 / EN60998-2-1 wird in der Konformitätserklärung aufgeführt. Was steht da drin? Ich hab diese Norm leider nicht vorliegen.
Hintergrund: meine Kollegen klammern sich förmlich an diese Angabe vom großen C - wenn es dort Nennstrom 41A steht, dann wird das auch so sein. Das Teil packt dann locker 16A Dauerbelastbarkeit.
Gruß
Ralf
Gesamter Thread:
 , 24.06.2012, 10:23 (Elektronik)
, 24.06.2012, 10:23 (Elektronik) , 24.06.2012, 10:37
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   , 25.06.2012, 16:54
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