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BGV A3 Prüfungen (Elektronik)
Zur Ausgangsfrage:
Die BGV A3 und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordern vom Unternehmer Betriebsmittel (Arbeitsmittel)- und Anlagenprüfungen zu bestimmten Anlässen. Die Qualifikation des Prüfers muss demzufolge Elektrofachkraft (BGV A3, §5, Abs 1.) oder "befähigte Person" nach TRBS 1203 sein, wenn eigenverantwortlich geprüft werden soll. Bei der Prüfung nach BGV A3 SOLL der Prüfer, bei der Prüfung nach BetrSichV MUSS der Prüfer schriftlich bestellt sein.
Es bleibt hier anzumerken, dass das ordnungsgemäße Prüfen von Anlagen und Betriebsmitteln mit die anspruchsvollsten Tätigkeiten sind, die in der E-Technik auftreten. Von der Verantwortung, die dahinter steht ganz zu schweigen.
Leider Gottes haben sich in der Praxis einige ganz üble Unsitten hinsichtlich des Prüfens, speziell durch EuPs eingebürgert. Die daraus resultierenden Prüfungen können sich u.U. im Schadensfall als Eigentor erweisen.
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