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Parkscheibe für Vergessliche (Elektronik)
» Uih Vorsicht, das könnt ne Beamtenbeleidigung werden -
Kann es nicht, da es den Straftatbestand "Beamtenbeleidigung" im deutschen Rechtswesen nicht gibt.
» Ich hab ach mal zwei Büttel zusammengeschissen - Daraus wurde dann ne Anzeige wegen
» Beamtenbeleidigung, ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und
» Nötigung.
Kommt halt immer drauf an, mit welchen Worten man das macht.
Anzeigen kann man in D immer jeden wegen jedem beliebigen Tatbestand. Kommt nur drauf an was daraus wird. Im Grenzfall gar §185 und §186 StGB je nach Aussage.
Und alter Rechtsgrundsatz: wer was will muss es beweisen.
» Ich wusst jetzt auch nicht, dass in Stgt. das Befahren öffentlicher
» Straßen um diese Uhrzeit angeblich strafbar ist 
Hat das irgendwer behauptet? Möchte ich mal bzweifln!
hws
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